Allgemeine
Geschäftsbedingungen
VORRANG
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage
unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer
Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie
im Einzelfall
schriftlich mit uns vereinbart wurden. Die Abnahme unserer
Leistung
gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ANGEBOT & PREISE
Unsere Angebote sind freibleibend.
Alle ausgewiesenen Preise für Speisen und Getränke
in unserer Cateringmappe
sowie auf unserer Homepage, sind Abholpreise inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten
sind in
den Bufett- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese
Leistungen
werden Ihnen gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.
Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor.
Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung
vereinbart werden.
Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern
sich die dem vereinbarten
Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen
und seit
der Lieferung an den Kunden mehr als drei Monate verstrichen
sind.
MINDESTBESTELLWERT
Der Mindestbestellwert für jeden Auftrag beträgt
2000,00 Euro.
Für Bestellungen unter 50,00 Euro berechnen wir einen
Aufschlag für
Verwaltungs- und Organisationsaufwand in Höhe von 25,00
Euro.
AUFTRAGSERTEILUNG
Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch den Kunden anerkannt. Ihre Bestellung sollte zur Vermeidung
von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen.
Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von
uns eine schriftliche
Auftragsbestätigung erhalten haben. Bei einem Auftragsvolumen
über 150,00 Euro unterbreiten wir Ihnen in der Regel
vorab ein schriftliches
Angebot, in dem wir Ihnen den spätesten Termin zur
Auftragserteilung
aufgeben. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen behalten wir
uns
die Berechnung von Mehraufwand vor.
ÄNDERUNGEN
Geringfügige Änderungen in unserem Büfett-
und Speiseangebot können
saison- und qualitätsbedingt auftreten.
AUSLIEFERUNG
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse
zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss
mit einer Zeitverschiebung
gerechnet werden, die sich auch bei größter Sorgfalt
nicht immer vermeiden lässt.
Aus diesem Grund räumt uns der Kunde eine Toleranz
von 30 Minuten ein.
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung
der georderten
Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten
sind
bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten
uns
das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung
vor.
TRANSPORTKOSTEN
Die uns entstehenden Fahr- und Abladezeiten berechnen wir
mit 35,00
Euro pro Stunde oder nach Absprache. In den 35,00 Euro/
je Stunde,
sind ein Fahrzeug und ein Fahrer enthalten.
Bei jeder Lieferung berechnen wir mindestens eine halbe
Stunde Transport.
Sollten zum Entladen mehrere Kräfte nötig sein,
wird der zusätzliche
Personalaufwand gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.
HAFTUNG
Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb
unseres
Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über,
sobald wir die
Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigem Dritten
übergeben
haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen
und Mitarbeitern
geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf
den
Kunden über.
BÜFETTAUFBAU
Der Büfettaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert
vereinbart und
in Rechnung gestellt wird.
PERSONAL
Dienstleistungen von Servicekräften, Büfettkräften,
Köchen, Hostessen,
Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften,
Technikern
oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt
und vereinbart
werden.
BESICHTIGUNG VOR ORT
Ein Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung,
die gesondert
vereinbart und ggf. in Rechnung gestellt wird.
LEIHGESCHIRR & AUSSTATTUNG
Die Buffetausstattung für kalte Gerichte wie zum Beispiel
Platten,
Schüsseln oder Kellen sind im Buffetpreis als Leihgeschirr
mit enthalten.
Speisenwärmer (Chafing Dishes) und/oder Getränkethermen
(Thermos- oder
Pumpkannen) werden zusätzlich berechnet. Preise auf
Anfrage.
Nach Absprache liefern wir gerne auch in/auf Einweggeschirr.
VERTRAGSZWECK
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zeck
und
am vereinbarten Ort nutzen.
ABHOLUNG VON LEIHGUT
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in
und/oder auf Leihbehältern,
-platten oder –geschirr. Diese werden nach Vereinbarung
möglichst am Folgetag abgeholt.
Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten
Termin und im grob
gereinigten Zustand zur Abholung bereit. Die Rücknahme
erfolgt zunächst
unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können
erst
nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert
in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an Leihgegenständen
wird der Aufwand für Reparatur oder Instandsetzung
berechnet. Die
entstehende Fahrzeit für die Abholung des Geschirrs,
berechnen wir
mit 35,00 Euro pro Stunde oder zu einem Festpreis.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen
eine Rechnung. Die
Bezahlung durch den Kunden hat innerhalb von 10 Tagen per
Überweisung
ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen. Ab einer
Auftragsgröße von 500,00 Euro können wir
eine Vorauszahlung in
Höhe der Hälfte der Gesamtsumme, zahlbar 2 Werktage
vor Liefertermin,
verlangen. Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Rechnungsbetrag
mit dem üblichen Zinssatz verzinst. Ab der zweiten
Mahnung berechnen
wir Mahngebühren.
()Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
STORNIERUNG
Bei () Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen
berechnen wir
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%
3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%
Bei Stornierung am Liefertag behalten wir uns vor bis zu
100% des Auftragswertes
in Rechnung zu stellen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren
und Transportmitteln vor.
ERFÜLLUNGSORT
UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche
sich zwischen den Parteien
aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten
ist Schröding
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht beeinträchtigt.
Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen
ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.
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